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Legasthenie sollte man früh erkennen

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by: Gast
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Lässt sich gegen eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, auch als Legasthenie bekannt – und manchmal als LRS abgekürzt –, etwas tun? Das fragen sich viele Eltern verzweifelt. Dabei ist manchmal gar kein Grund zur Panik gegeben. Nicht immer verbirgt sich hinter Rechtschreibproblemen von Schülern gleich die LRS. Manchmal aber leider doch – und das ist dann wirklich ein ganz großes Problem. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, die Legasthenie gegebenenfalls so früh wie möglich zu erkennen. Denn je früher eine Therapie beginnt, desto größer sind die Chancen, die Rechtschreibung und auch das Lesen überhaupt noch in den Griff zu kriegen. Beginnt man damit erst in den höheren Klassen, sind kaum noch ernsthafte Erfolge zu erwarten. Ein wichtiges Indiz ist dabei schon die ganz frühe Sprachentwicklung des Kindes, denn LRS hat ganz und gar nicht nur mit geschriebener Sprache zu tun. Schon im Alter von zwei Jahren lässt sich in manchen Fällen eine besondere Gefährdung diagnostizieren. Und zwar dann, wenn die Kinder mit ihrer Sprachentwicklung in diesem Alter deutlich hinter Gleichaltrigen zurückbleiben. Von den Kindern, die im Alter von zwei Jahren weniger als fünfzig Wörter beherrschen, entwickelt ungefähr jedes Vierte später eine Legasthenie. Dabei ist unter Forschern noch strittig, wie viel von der Schwäche genetisch bedingt ist und inwieweit die Vernachlässigung der Kommunikation innerhalb bestimmter Familien mitverantwortlich ist. Ein Kind, mit dem sich niemand unterhält, kann kaum sprechen lernen – auch nicht fünfzig Wörter. Auf jeden Fall sollte man bei Verdacht Spezialisten zu Rate ziehen. Das gilt für die Diagnose, aber auch für die Bekämpfung der Schwierigkeiten. So bietet etwa in der Umgebung von Nürnberg der Mini-Lernkreis Nachhilfe aller Art an, aber auch eine spezielle Lese-Rechtschreib-Schule. Darüber hinaus sollten sich Eltern betroffener Kinder unbedingt mit den gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Bundesland vertraut machen. Denn der Gesetzgeber räumt inzwischen Legasthenikern in der Schule besondere Rechte ein – was gar nicht alle Betroffenen wissen.

über den Autor

Andreas Mettler - presse@mettlerweb.de


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