PKV - die Auswahl
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In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungsvarianten. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und zum anderen die private Krankenversicherung (PKV). Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von unter 49.950 Euro Pflicht. Außerdem werden Kinder oder geringverdienende Familienangehörige in der Regel kostenfrei mitversichert.
Die PKV dagegen steht nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 49.950 Euro, Selbstständige, Beamte, Künstler und Freiberufler.
Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) können sich die Versicherungsnehmer gegen Kosten aus einer Krankheit, einem Unfall oder aus vorbeugenden oder diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen versichern. Dabei schließen die Versicherten einen Vertrag mit einem privatrechtlich organisierten Unternehmen ab.
Die PKV wird in drei Varianten unterschieden. Dabei gibt es zum einen die Vollversicherung, bei der alle Kosten abgedeckt werden, und zum anderen die Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Bei der Teilversicherung wird nur ein bestimmter Anteil der Kosten gedeckt. Die Zusatzversicherung ergänzt die Gesetzliche Krankenversicherung, indem zusätzliche Risiken, wie zum Beispiel das Krankenhaustagegeld, abgedeckt werden.
Die Leistungen sind in der PKV zumeist frei wählbar und können den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Genau wie die Leistungen variieren ebenfalls die Beiträge. Sie sind nicht nur von den gewählten Leistungen abhängig, sondern ebenfalls von der Versicherungsgesellschaft. Gleiche Tarife können durchaus bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften eine große Beitragsspanne aufweisen. Ein Vergleich mehrerer Angebote vor Abschluss einer PKV sollte deshalb angestrebt werden.
Für den Abschluss einer PKV werden Daten wie zum Beispiel das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand zugrunde gelegt. Die Unternehmen können mögliche Versicherungsnehmer ausschließen oder einen Risikozuschlag erheben. Umfangreiche Gesundheitsfragen und die Einholung von Auskünften beim Hausarzt über die Krankengeschichte der letzten Jahre gehören von Seiten der Versicherungsgesellschaft im Allgemeinen zum Pflichtprogramm, bevor man in die PKV aufgenommen wird.
Kinder und Familienangehörige werden in der PKV grundsätzlich nur mit einem eigenen Vertrag versichert. Für sie sind gleichfalls Beiträge zu zahlen. Eine kostenlose Mitversicherung beim Hauptversicherungsnehmer wie in der GKV gibt es in der PKV nicht.
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